Privathaftpflichtversicherung abschließen ist notwendig
Die private Haftpflichtversicherung gehört wie die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Existenz sichernden Basisversicherungen. Sie gleicht Schäden, die man selbst verursacht hat, wieder aus.
Jeder sollte eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, denn das deutsche Recht schreibt vor, dass derjenige, der einer Person oder einer Sache einen Schaden zugefügt hat, diesen wieder gutmachen muss. Dieser Ausgleich kann in die Millionen gehen, sodass man ohne eine solche Versicherung möglicherweise sein gesamtes Leben Monat für Monat die Schadenssumme abbezahlen muss. Daher sollte der Versicherte vor dem Abschluss darauf achten, dass die Deckungssumme – das ist die Höhe der Summe, bis zu der die Versicherungsgesellschaft zahlen muss – fünf Millionen Euro beträgt oder unbegrenzt ist.
Eine private Haftpflichtversicherung wird freiwillig abgeschlossen; sie kostet rund 100 Euro im Jahr, sichert aber die gesamte Familie mit ab. So reicht es völlig aus, wenn ein Elternteil die Versicherung abschließt. Der Ehepartner, die Schulkinder und die Kinder – auch Pflege-, Stief- oder Adoptivkinder - die sich in der ersten Ausbildung befinden, oder der Lebenspartner, der namentlich genannt werden muss, sind mitversichert. Automatisch mitversichert sind auch Kleintiere wie Katzen, Brieftauben oder Hamster, nicht aber Hunde. Ein weiterer Vorteil ist es, dass die Kosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Die private Haftpflichtversicherung kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn eine der in ihr versicherten Personen durch unvorsichtiges Handeln oder Leichtsinn im privaten Umfeld einen Sach-, Vermögens- oder Personenschaden verursacht. In der Praxis geht es zumeist um Sachen, die beschädigt werden. Das kann zum Beispiel das gesprungene Waschbecken in der Wohnung des befreundeten Ehepaares sein. Häufig kommt es auch vor, dass man mit dem Fahrrad eine Person so anfährt, dass sie verletzt wird. Gerade Personenschäden, die zu einer Verletzung oder zum Tod führen, ziehen hohe Folgekosten nach sich. Die Versicherung bezahlt dann die Krankenhaus-, Arzt- und Rehabilitationskosten sowie das Schmerzensgeld. Sie zahlt nicht für Schadensfälle, die im beruflichen Umfeld, im Sportverein oder durch einen Unfall entstanden sind.
Vor dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sollte man mithilfe von Tarifrechnern verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Die Preisunterschiede sind groß, da auch die Leistungen unterschiedlich sind. Die Prämien hängen von der Höhe der Deckungssumme, der Laufzeit des Vertrages und auch davon ab, ob ein Selbstbehalt gewünscht wird oder nicht. Die Versicherungen bieten auch spezielle Singletarife an. Es gibt keine Wartezeiten, das heißt, die Versicherung tritt für alle Schäden ein, die ab dem Ausstellungsdatum der Police eintreten. Ein Sonderkündigungsrecht hat man, wenn die Rate erhöht wird oder ein Schadensfall eingetreten ist. Der letzte Fall gilt für beide Seiten.
10.08.2010